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Kriterienkatalog

Im Juli 2012 wurden die Anforderungskriterien für Bankomaten und Geldausgabeautomaten zur barrierefreien Ausführung für blinde und sehbehinderte Menschen im Konsens mit dem gesamten Projektteam erarbeitet und dient als Grundlage zur unmittelbaren Umsetzung nötiger Mindestanforderungen betreffend Software, Hardware und Aufstellungsort. 
 
Um eine problemlose Nutzung der Geldausgabeautomaten sicherzustellen, ist vor allem auf Zugänglichkeit und Auffindbarkeit des Automaten, Diskretion während der Bedienung und die Bedienmöglichkeit ohne Hilfestellung zu achten.
Die wichtigsten Kriterien im Überblick:
  • Mindestens ein Geldausgabeautomat pro Filiale muss barrierefrei auffindbar, zugänglich und ausgestattet sein
  • Vorläufig müssen zumindest die Transaktionen „Bargeldbehebung“ und „Kontostandabfrage“ barrierefrei durchführbar sein.
  • Diese Transaktionen müssen sowohl per Sprachausgabe (für blinde Menschen) als auch in einem vergrößerten Kontrastmodus (für sehbehinderte Menschen) verfügbar sein
  • Der Sprachausgabe-Modus wird mit Einstecken der Kopfhörer aktiviert, muss dieselben Optionen bieten wie im Normalmodus (z.B. Geldstückelung) und muss ausschließlich über den Ziffernblock und die vier daneben liegenden Funktionstasten gesteuert werden können.
  • Der vergrößerte Kontrastmodus muss nach Einstecken der Karte optional ausgewählt werden können.
Im Zuge der Softwareentwicklung sind zu einzelnen Punkten Fragen aufgetaucht. Die wiederum in Abstimmung mit dem ganzen Projektteam formulierten Antworten darauf wurden in einem ergänzenden Dokument zusammengefasst.
Den gesamten Kriterienkatalog können Sie als barrierefreies Word-File, als PDF-File bzw. im DAISY-Format (als ZIP verfügbar, bitte herunterladen und in ein eigenes Verzeichnis entpacken) abrufen.